Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle löst vielstimmige Kritik aus

Der in der vergangenen Woche ergangene Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle hat vielstimmige Kritik aus der Landwirtschaft und der Energiebranche sowie von Umweltverbänden ausgelöst. So fordert Bioland bessere Rahmenbedingungen für Agri-PV und ökologisch wertvolle Biogas-Konzepte. Der Bayerische Bauernverband fordert grundlegende Nachbesserungen insbesondere bei Biogas, Redispatch und Photovoltaik und der Deutsche Bauernverband will sich für weitreichende Korrekturen einsetzen. Umweltverbände sehen den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Kabinettsbeschluss grundsätzlich ausgebremst und für den Fachverband Biogas stellt der beschlossene Entwurf zur EEG-Novelle kein Zukunftsmodell, sondern ein Ausstiegsszenario dar.  

Bioland: Sondersegmente für Agri-PV im EEG unbedingt erhalten

Bioland fordert anlässlich des Kabinettsbeschlusses für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz bessere Rahmenbedingungen für Agri-PV und ökologisch wertvolle Biogas-Konzepte.

Carolin Pagel, Leiterin Politik bei Bioland, kommentiert: „Die Energiewende muss dringend Fahrt aufnehmen – aber sie muss gemeinsam mit der Landwirtschaft gestaltet werden und darf nicht in Konkurrenz zu ihr geraten. Wir brauchen erneuerbare Energien, die nicht nur günstig sind, sondern auch Flächen schonen, Akzeptanz schaffen und Landwirtschaft und Energieproduktion sinnvoll verbinden. Agri-PV bietet genau diese Chance. Auf einer Bio-Weide können beispielsweise unter höchsten Tierwohlstandards wertvolle Lebensmittel produziert und gleichzeitig erneuerbare Energien erzeugt werden. Damit solche multifunktionalen Konzepte im Wettbewerb mit großen Freiflächenanlagen bestehen können, müssen die Sondersegmente für Agri-PV im EEG unbedingt erhalten bleiben.“

Auch Biogas kann nach Ansicht von Bioland einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Kreislaufwirtschaft leisten – vor allem dann, wenn landwirtschaftliche Biomasse sinnvoll genutzt werden. „Auf Bio-Betrieben können etwa Mist und Gülle energetisch verwertet werden. Für viehlose Bio-Betriebe bietet sich die Nutzung von Kleegras aus der Fruchtfolge an. So wird die Energiewende mit den Prinzipien des Ökolandbaus verbunden: Im engen Kreislauf entsteht aus Biomasse erneuerbare Energie, während die Nährstoffe über den Gärrest wieder auf die Felder zurückkehren. Dafür braucht es eine angemessene Vergütung ökologisch wertvoller Substrate und eine Perspektive für kleine Hofanlagen. Der Ökolandbau bietet wichtige Ansätze für eine nachhaltige Energiewende. Die EEG-Novelle sollte diese Potenziale stärken und nutzen, zumal mehr Bio auch zu mehr Resilienz in unserem Ernährungssystem führt“, so Pagel.

BBV-Landesfachausschuss fordert grundlegende Nachbesserungen insbesondere bei Biogas, Redispatch und Photovoltaik

Der Landesfachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bayerischen Bauernverbandes bewerten den Gesetzentwurf insgesamt kritisch. Zwar enthalte der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen gegenüber den bisherigen Planungen, insgesamt seien aber weiterhin die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien nicht ausreichend. Der Landesfachausschuss fordert deshalb im parlamentarischen Verfahren deutliche Nachbesserungen: "Der Gesetzentwurf erkennt die Bedeutung der Bioenergie zwar endlich an. Gleichzeitig fehlen aber die wirtschaftlichen Voraussetzungen, damit Biogas seine wichtige Rolle für Versorgungssicherheit und Netzstabilität auch künftig erfüllen kann. Die Energiewende braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine zusätzlichen Hemmnisse für Investitionen", sagt Ely Eibisch, Vizepräsident des BBV und Vorsitzender des Landesfachausschusses. Besonders kritisch bewertet der Landesfachausschuss den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Dadurch werde eine wirtschaftliche Planungssicherheit untergraben. Statt zusätzlicher Eingriffe brauche es einen intelligenten Netzausbau mit flexiblen Netzeinspeisepunkten, sowie eine stärkere Förderung von Speichern und Sektorenkopplung. 

Der BBV lehnt einen weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik auf Kosten landwirtschaftlicher Nutzflächen ab. Ziel muss eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit Agri-PV sein. Die einen Zuschlag von 2,5 Cent erhalten müsse. 

Grundsätzlich müsse die Nutzung geeigneter Dachflächen Vorrang haben. Bei der Bioenergie fordert der Landesfachausschuss vor allem höhere Biomasse-Ausschreibungsvolumina, den Erhalt der Biomethanausschreibungen sowie eine Anhebung der Bagatellgrenze für Biogaskleinanlagen auf 500 Kilowatt Bemessungsleistung beziehungsweise 1.000 Kilowatt installierte Leistung. 

"Gerade die kleineren Biogasanlagen sind das Rückgrat der bayerischen Bioenergie. Deshalb brauchen sie weniger Bürokratie und mehr Zukunftsperspektive. Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 500 Kilowatt Bemessungsleistung ist ein entscheidender Schritt, um diese Anlagen wirtschaftlich zu erhalten und weiterzuentwickeln", betont Eibisch. Der BBV werde sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere für praxisgerechte Redispatch-Regelungen, bessere Rahmenbedingungen für Biogas und Biomethan sowie einen Vorrang von Dach- vor Freiflächen-Photovoltaik einsetzen. Nur mit einer wirtschaftlich tragfähigen und technologieoffenen Ausgestaltung des EEG könne die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag zu Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionaler Wertschöpfung auch künftig leisten. Sollte es uns nicht gelingen im Bereich Biogas und Biomethan Verbesserungen zu erreichen, werde es diesen Bereich in fünf Jahren nicht mehr geben.

DBV: Keine Verbesserung in wesentlichen Bereichen

Für den DBV enthält der vorliegende Referentenentwurf in wesentlichen Bereichen leider keine Verbesserungen. Gerade die Bioenergie als steuerbare und systemdienliche Energiequelle bleibe damit weiterhin hinter ihren Möglichkeiten zurück. Besonders kritisch bewertet der DBV die Streichung der Förderung für das Untersegment der besonderen Solaranlagen, ohne einen ausreichenden Bonus in ähnlicher Höhe zu kompensieren und der Förderung von kleineren Dachanlagen. Hinzukomme die Einführung eines Windpachtdeckels, was einen massiven Eingriff in den Markt darstellt, in die Eigentumsrechte und zusätzliche Bürokratie aufbaut.
Der DBV setze sich daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren für weitreichende Korrekturen am Entwurf ein. Ziel müsse ein EEG 2027 sein, das Investitionen stärkt, Wertschöpfung im ländlichen Raum sichert und die breite Beteiligung von Landwirten, Bürgern und regionalen Akteuren an der Energiewende ermöglicht.

DNR: Bundesregierung will die erneuerbare Modernisierung Deutschlands ausbremsen

Nach Ansicht des Deutschen Naturschutzring (DNR) muss der Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket „nachgeschärft werden“. Dazu erklärt DNR-Präsident Kai Niebert: „Während Europa unter Hitzewellen leidet, der Rhein wegen der Dürre zeitweise kaum noch befahrbar ist und in Frankreich und Spanien riesige Waldflächen brennen, beschließt die Bundesregierung ausgerechnet Gesetze, die den Ausbau der erneuerbaren Energien erschweren. Diese Politik aus dem gut klimatisierten Kabinettssaal geht an der aufgeheizten Lebensrealität der Menschen in Deutschland vorbei.“

Gerade jetzt brauche Deutschland mehr erneuerbaren Strom – nicht weniger. „Denn Wind- und Solarenergie sind längst nicht mehr nur Klimaschutz. Sie sind die Grundlage für eine bezahlbare Energieversorgung, für wettbewerbsfähige Industrie und für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten. Wer Deutschland resilient machen will, muss Industrie, Wärme und Verkehr konsequent erneuerbar elektrifizieren. Dafür brauchen wir einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und nicht neue Hürden für Investitionen“, so Niebert.

Die Antwort auf Hitzewellen, Waldbrände und fossile Abhängigkeiten könne nicht sein, den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen. „Das Gebot der Stunde heißt: erneuerbar elektrifizieren – schneller, planbarer und verlässlicher. Denn die Zukunft ist erneuerbar elektrifiziert. Wer den Ausbau der Erneuerbaren bremst, bremst Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit gleich mit”, sagt der DNR-Präsident.

Umweltverbände warnen eindringlich vor Ausbremsen des Ausbaus der Erneuerbaren

Bereits zum Ende der Verbändeanhörung zum Netzpaket und zur EEG-Novelle haben die Umweltorganisationen BUND, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, NABU, Umweltinstitut München und WWF Deutschland unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings eindringlich vor einem Ausbremsen des Ausbaus der erneuerbaren Energien gewarnt. Statt auf die fossile Energie- und Klimakrise zu reagieren, stellten beide Entwürfe ein enormes Risiko für den Erfolg der Energiewende dar. Trotz kosmetischer Verbesserungen gegenüber den im Januar und April bekannt gewordenen Entwürfen, bleibe die Stoßrichtung gleich: Der naturverträgliche Ausbau der Erneuerbaren wird durch die geplanten Änderungen erschwert und verteuert. Damit würden nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze in einer zukunftsorientierten Branche aufs Spiel gesetzt, sondern die Abhängigkeit von kostspieligen und klimaschädlichen fossilen Energieträgern verlängert. Ausgerechnet jetzt, da Deutschland für Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und die Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Verkehr mehr erneuerbaren Strom denn je benötige, brauche es verlässliche Rahmenbedingungen statt bürokratischer Bremsklötze.

Wichtigste Forderungen des Fachverbands Biogas

Für den Fachverband Biogas bleibt der Kabinettsbeschluss deutlich hinter den ursprünglich formulierten Ansprüchen zurück. Mit dem „Biomassepaket“ wurde Biogasanlagen eine zentrale Rolle im zukünftigen Energiesystem zugewiesen: Sie sollen flexible Leistung für ein zunehmend von Wind- und Solarenergie geprägtes Stromsystem bereitstellen. Auch der vorliegende Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle 2027 bleibe jedoch deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Er schaffe allein aufgrund des begrenzten Ausschreibungsvolumens nur für einen Teil der Branche eine Zukunftsperspektive und wird den vielfältigen Leistungen von Biogasanlagen für Versorgungssicherheit, Wärmeversorgung, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung nicht gerecht. Für einen Großteil der bestehenden Biogasanlagen stelle der Entwurf in seiner jetzigen Form kein Zukunftsmodell, sondern ein Ausstiegsszenario dar.

Herausforderungen bei der Flexibilisierung: Die Biogasbranche sei bereit, den Umbau des Energiesystems aktiv mitzugestalten und in zusätzliche Flexibilität zu investieren. In der Praxis scheiterten diese Investitionen jedoch häufig an fehlenden Netzanschlüssen, langwierigen Genehmigungsverfahren, gestiegenen Investitionskosten sowie zu kurzen Vergütungszeiträumen. 

Zu den Forderungen formuliert der Fachverband Biogas:

Unpassende Vorgaben insbesondere bei kleineren, regional verankerten und landwirtschaftlich geprägten Biogasanlagen: Die verschärften Flexibilitätsanforderungen sowie die Begrenzung der förderfähigen Betriebsviertelstunden führen insbesondere bei diesen Anlagen häufig nicht zu mehr Flexibilität, sondern zur Reduzierung der Stromerzeugung oder sogar zur Stilllegung von Anlagen. Der harte Wettbewerb im Ausschreibungsverfahren verschlechtert die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen zusätzlich. Dadurch werden bestehende Wärmekonzepte, regionale Stoffkreisläufe und gesicherte steuerbare Leistung gefährdet.

Dringender Handlungsbedarf bei bereits bezuschlagten Anlagen: Viele Anlagen mussten aufgrund des Auslaufens ihres ersten Vergütungszeitraums mit niedrigen Gebotswerten und begrenzten Flexibilisierungsmöglichkeiten an Ausschreibungen teilnehmen und können ihre Anlagen unter den aktuellen Bedingungen häufig nicht langfristig wirtschaftlich betreiben. Von den positiven Anpassungen sollten deshalb auch bereits bezuschlagte Anlagen profitieren, um bereits getätigte Investitionen abzusichern und zusätzliche Flexibilitätspotenziale zu erschließen.

Volkswirtschaftlicher Nutzen und regionale Wertschöpfung: Flexible Biogasanlagen senken die volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende, reduzieren den Bedarf an neuen Gaskraftwerken und vermeiden Redispatchkosten. Gerade auch die kleineren, regional verankerten und landwirtschaftlich geprägten Biogasanlagen erbringen wertvolle, regionale Systemdienstleistungen – von der Wärmeversorgung über die Verwertung von Wirtschaftsdüngern bis hin zur Schließung regionaler Stoffkreisläufe -, stärken die regionale Wertschöpfung und verhindern den Abfluss von Mitteln ins Ausland. 

Der Fachverband Biogas fordert deshalb gezielte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Ziel muss ein investitionsfreundliches und praxistaugliches EEG sein, das die vorhandenen Biogasanlagen als unverzichtbaren Bestandteil eines sicheren, bezahlbaren und klimaneutralen Energiesystems erhält, ihr Flexibilitätspotenzial vollständig erschließt und den Ansprüchen der unterschiedlichen Akteure gerecht wird.

Das Fördern Erneuerbarer Energien darf nicht in den Konflikt mit der Landwirtschaft geraten, unterstreicht Bioland. Foto: Bioland/Sonja Herpich