Jetzt auch Rindfleisch in Haltungsform 2
Nach Schweinefleisch und Milch wird im Laufe des Jahres auch Rindfleisch gemäß der Haltungsform des LEH’s in die Handelsregale kommen. Für die Stufe 2 (Stall plus) hat die Initiative Tierwohl (ITW) nun Kriterien veröffentlicht. Ab 15. März beginnt die Anmeldung für Rindermast, Kälbermast und Schlachtkühe.
Die Auditierung startet am 1. April. Finanziert wird der Mehrauswand über die gesamte Kette, so dass letztlich der Verbraucher die Zusatzkosten tragen soll. In einer Branchenvereinbarung haben Handel, Schlachtbetriebe und der DBV einen Preisaufschlag von 10,7 ct/ kg, ab 1.4.2023 12,83 ct/kg ausgehandelt, den der jeweilige Schlachtbetrieb an die Mäster auszahlen soll. Für Kälbermastbetriebe gibt es keinen einheitlichen Preisaufschlag – dieser wird bilateral zwischen den Partnern verhandelt.
Auch Milchviehbetriebe können für Schlachtkühe (zum Beispiel aus dem Programm QM+) einen Zuschlag von 4 ct/kg Schlachtgewicht erhalten. Milchviehbetriebe sollten sich mit ihrer Molkerei in Verbindung setzen und an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm für Milch teilnehmen. Sie könnten dann eine Zulassung für die ITW erhalten und ihre Schlachtkühe als ITW-Tiere vermarkten.
Rindermäster haben in ersten Stellungnahmen die Aufschläge als deutlich zu niedrig gekennzeichnet. Da aber die aktuellen Rinderpreise sich auf Rekordniveau bewegen, regt sich (noch) kein Widerstand.
Zu beachten ist für die Landwirte ferner, dass mit einer Teilnahme nicht automatisch der Preiszuschlag gezahlt wird, da die Finanzierung entlang der Wertschöpfungskette läuft. Der Schlachthof muss sich den vereinbarten Aufschlag vom Handel holen. Gerade diese „Sandwich-Position“ zwischen Handel und Erzeugung wird von der Schlachtindustrie kritisch gesehen. Sie soll dem Landwirt den Zuschlag bezahlen und muss dann im Alltagsgeschäft mit dem Handel um die Teilstücke die Aufschläge erstreiten. Die Tierhalter sollten daher unbedingt mit ihrem Schlachthof beziehungsweise Abnehmer eine verbindliche Vereinbarung zur Zahlung des Zuschlags treffen.
Kritik an den „Tierwohl“- Kriterien
Die Grundlage für ITW Rind bilden die Anforderungen des Qualitätssicherungssystems QS. Für den Tierwohlaufschlag müssen die Betriebe zudem verschiedene Auflagen erfüllen. Es gilt Maßnahmen wie Sauberkeit der Tiere und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie ein vergrößertes Platzangebot zu berücksichtigen. So sind in der Endmast mindestens 3 qm je Tier vorzusehen. Außerdem sind ab nächstem Jahr zwingend Scheuermöglichkeiten für Mastrinder gefordert.
Für Tierschützer sind diese Anforderungen viel zu niedrig. 3 qm bedeuten z.B. nicht einmal, dass sich ein Mastbulle von 600 kg störungsfrei im Stall drehen kann.
Lidl und Kaufland haben bereits angekündigt, ab Herbst 2022 bzw. ab Anfang 2023 einen Großteil des Rindfleisches auf Haltungsstufe 2 umzustellen. Darüber hinaus sollen die Haltungsstufen 3 und 4 bei den Eigenmarken ausgeweitet werden.
Andere Handelsketten werden sicherlich folgen.
Aldi listet brasilianisches Rindfleisch aus
Nun verzichten auch Aldi Nord und Süd ab Sommer 2022 in allen neuen Lieferverträgen auf brasilianisches Rindfleisch. Damit soll der Zerstörung bedrohter Waldgebiete im Amazonas gegengesteuert werden. Erklärtes Ziel sei, so Aldi Nord Managerin Tanja Hacker, bis 2030 die Entwaldung entlang der relevanten Lieferketten wie Soja, Palmöl und auch Rindfleisch international zu beenden.
Ende 2021 hatten bereits mehrere europäische Handelsketten eine Auslistung angekündigt, darunter Lidl und Albert Heijn in den Niederlanden, Sainsbury in England, Delhaize in Belgien oder Carrefour und Auchan in Frankreich. Hintergrund der gemeinsamen Aktion sind Berichte der Umweltorganisation Mighty Earth, wonach trotz gegenteiliger Versprechen Rinder auf Farmen aufgezogen wurden, für die Regenwälder illegal gerodet wurden. Mighty Earth hatte vor allem dem Fleischmulti JBS ein intransparentes System der „Rinderwäsche“ vorgeworfen, bei dem ähnlich wie bei der Geldwäsche die Rinder durch viele Hände gingen, so dass keiner die Herkünfte oder Lieferketten nachvollziehen könne.
Foodwatch drängt Rewe zum Rückzug
„Die dreisteste Werbelüge 2021“, ausgelobt von Foodwatch und gewählt von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern, hat Rewe gewonnen mit der Aussage, dass das von Rewe verkaufte Fleisch klimaneutral sein soll. Foodwatch fand aber „in einer aufwendigen Recherche“, wie es heißt, heraus, dass Rewe das Fleisch aus der Hühnermast mit falschen Zahlen klimaneutral rechnet. Die Geflügelemissionen sollten ausgeglichen werden, indem Rewe CO2-Zertifikate von einem „Fake-Waldschutzprojekt“ kaufte. „Das sogenannte Tambopata Projekt in Peru sollte eigentlich den Wald schützen. Nach Projektstart fielen nur viel mehr Bäume als davor. Trotzdem tat Rewe so, als würde das Fleisch durch dieses Projekt klimaneutral werden,“ berichtet Foodwatch in seinem aktuellen Rundbrief.
Diese „Werbelüge“ gewann den Negativpreis, den Goldenen Windbeutel. Zunächst wies der Konzern das Verbrauchervotum zurück, wurde aber von Foodwatch erfolgreich abgemahnt. Vor kurzem unterschrieb das Unternehmen nun eine Unterlassungserklärung und beendete die Zusammenarbeit mit dem Tambopata Projekt.
Ein Teilerfolg, wie Foodwatch selbst schreibt, denn nach wie vor gibt es kein Gesetz, dass die Klimaneutralität eines Produktes regelt. Man kann weiterhin einfach Zertifikate von einem anderen Kompensationsprojekt kaufen und verrechnen. Und dann mit „klimaneutral“ werben.
Es ist Aufgabe des Verbraucherschutzes, dass die Produkte sich ehrlich machen müssen. Ein weiteres Thema für die neue Regierung.



