Profit für Konzerne – Risiko für Landwirtschaft und Gesellschaft

Deregulierung neuer Gentechniken ist verantwortungslos – nun sind Widerstand und Selbsthilfe gefragt

Als einen „historischen Tag“, bezeichnete die Verhandlungsführerin Jessica Polfjärd von der EVP (die der Fraktion der Europäischen Volkspartei, der die CSU/CSU angehört) den Beschluss des sehr umstrittenen Gesetzes zur Deregulierung Neuer Gentechnik-Pflanzen am 17. Juni 2026. Kurz vor der Abstimmung im Europaparlament forderte die Schwedin alle Abgeordneten auf, die gestellten Änderungsanträge abzulehnen. Sie drohte, diese würden „Innovationen verhindern und die Landwirtschaft schädigen.“ Konträr dazu forderte Christophe Clergeau, stellvertretender Vorsitzender der S&D-Fraktion (die Allianz der Sozialdemokraten) für die Änderungsanträge zu stimmen, um „freien Zugang zu Saatgut zu sichern und sich gegen die Privatisierung von Gemeingütern“ zu stemmen. Die EVP-Abgeordneten haben in der anschließenden Abstimmung zusammen mit den extremen Rechten und Renew (die Fraktion der liberalen Parteien) mehrheitlich für die Deregulierung Neuer Gentechniken gestimmt. Die AbL kommentiert in ihrer Pressemitteilung: „Es ist verantwortungslos, wie die Mehrheit der Parlamentarier mit der Zukunft unserer Lebensmittelerzeugung und mit den Existenzen der landwirtschaftlichen Betriebe und der mittelständischen Saatgutzüchtung umgehen.“

Hypothetische Industrie-Versprechen

„Eine wegweisende Entscheidung“, so kommentierten die europäischen Bauernverbände Copa und Cogeca. Der Rechtsrahmen beschleunige die Entwicklung von Pflanzensorten, die sich besser an den Klimastress anpassen könnten, höhere Erträge liefern und widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Krankheiten seien. Dies diene der Ernährungssicherung und Wettbewerbsfähigkeit. All das bleiben aber hypothetische Versprechen. Selbst in Ländern, wo Neue Gentechnik schon seit Längerem dereguliert ist, gibt es solche Pflanzen nicht. Insbesondere Ertrag und Trockentoleranz sind sehr komplexe Eigenschaften, die mit dem Ein- und Ausschalten von Genen – das was die Neue Gentechnik maßgeblich kann – nicht zu erreichen sind. Abgesehen davon nützen trockentolerante Pflanzen wenig bei Überschwemmungen. Vielmehr braucht es resiliente Anbausysteme und Risikostreuung, Vielfalt in den Kulturen und im Saatgut. Auch der reine Fokus auf den Ertrag ist unzureichend, weil eine höhere Produktion in der Vergangenheit selten zu höheren Erzeugerpreisen und stattdessen zu mehr Druck auf den Märkten geführt hat. Für die Bauern und Bäuerinnen wäre das also eher kein Gewinn. Hinzu kommt, dass bisherige Gentechnik-Standards und die europäischen Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien Erzeugung durch das neue Gentechnik-Gesetz ausgehebelt werden. Kann Europa sein bisheriges Alleinstellungsmerkmal nicht mehr sicherstellen, weil durch die Abschaffung bisheriger Schutzmaßnahmen Gentechnik-Kontaminationen vorprogrammiert sind, wird es mit seinen Bauern und Bäuerinnen zum austauschbaren Rohstofflieferanten. Dies wird den gentechnikfrei Erzeugenden ihre Wirtschaftsgrundlage und womöglich ihre Existenz kosten.

Profit für Konzerne

Auch eine Koalition aus 30 Organisationen der europäischen Agrar- und Lebensmittelindustrie, darunter EuropaBio – der europäische Verband der Bioindustrien, die europäische Plattform „Plants for the Future“ und der europäische Verband der Mühlenindustrie begrüßte das Deregulierungs-Gesetz. Der neue Rechtsrahmen sei „ausgewogen und wissenschaftlich fundiert“, und „gewährleiste gleichzeitig Transparenz, Sicherheit und Rechtsklarheit. Sie werden sich für deren effektive Einführung einsetzen.

Aus der Perspektive der gentechnikfreien Wertschöpfungskette ist das Deregulierungs-Gesetz einseitig, es dient allein den Gentechnik-Konzernen. Denn für ca. 90 Prozent der zu erwartenden Neuen Gentechnik-Pflanzen (NGT 1) gibt es keine Sicherheitsprüfung mehr. Die Kriterien zur Festlegung, ob eine NGT-Pflanze in diese Kategorie 1 fällt, sind wissenschaftlich nicht begründbar und sagen nichts über deren Sicherheit in Bezug auf Gesundheits- und Umweltauswirkungen aus, so kritische Wissenschaftler. Alle Schutzmaßnahmen vor Gentechnik-Verunreinigungen und Haftungsregelungen im Schadensfall gelten nicht mehr. Auch die bisher verpflichtende Bereitstellung von Nachweisverfahren durch die Gentechnik-Hersteller wird abgeschafft, damit ist eine Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit aus der Umwelt oder unseren Lebensmitteln im Schadensfall quasi unmöglich. Das Verursacherprinzip wird torpediert, da die enormen Kosten und der massiv steigende Aufwand den gentechnikfrei Erzeugenden aufgebürdet werden. Einzig gekennzeichnet wird NGT-1 Saatgut, der Rest der Wertschöpfungskette und die Verbraucher haben keine Transparenz und keine Wahlfreiheit mehr.  Das NGT-Gesetz ist also das Gegenteil von Transparenz, Sicherheit und Rechtsklarheit.

Saatgut-Monopolisierung

Zwar begrüßt auch der Deutsche Bauernverband (DBV) das Deregulierungs-Gesetz, allerdings sei mit der „möglichen Einführung von Patenten auf Saatgut eine rote Linie überschritten. Wenn zentrale Pflanzeneigenschaften von einzelnen Unternehmen monopolisiert werden, verlieren Landwirtschaft und Züchter den Zugang zu wichtigem genetischem Material. Durch die Einführung von Patenten wird der Züchtungsfortschritt entscheidend blockiert,“ so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Der DBV fordert die EU-Kommission auf, rechtsverbindliche Vorschläge in der Patentierungsfrage auf den Weg zu bringen. Das Bündnis Kein Patent auf Saatgut! fordert schon lange rechtssichere Verbote von Patenten auf Pflanzen, deren Produkte und genetische Eigenschaften, egal ob diese mit NGT hergestellt, oder konventionell gezüchtet wurden. Die Regelungen im NGT-Gesetz sind völlig unzureichend, da Lizenzplattformen und Verhaltenscodexe das System forcieren, statt Patente wirksam zu verbieten.

Widerstand und Selbsthilfe

Die AbL ruft im Namen der Bauern und Bäuerinnen zum Widerstand gegen das Deregulierungs-Gesetz auf und wird aktiv – politisch und juristisch. Bis zum Inkrafttreten des NGT-Gesetzes dauert es zwei Jahre. Auf EU-Ebene müssen zunächst delegierte Rechtsakte umgesetzt werden, die u.a. das Verfahren regeln, welches es ermöglichen soll mit einer NGT--Sorte den „NGT-1“- -Status zu erreichen. Bei der Umsetzung der jetzt beschlossenen EU-Verordnung ins nationale Recht ist die Bundesregierung gefordert, die engen Spielräume zu nutzen, um für alle Betriebe, die weiter gentechnikfrei erzeugen wollen, bio und konventionell, vom Saatgut über Landwirtschaft bis zur Verarbeitung und Handel, das Recht auf gentechnikfreie Erzeugung durchzusetzen. Damit Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) so etwas in Betracht zieht und umsetzt brauche es großen politischen Druck aller kritischen Organisationen. Es gilt wieder Gentechnikfreie Regionen und Kommunen zu gründen oder/und auf dem eigenen Betrieb zu erklären, dass man gentechnikfrei bleiben will.  

Klage gegen die VO geplant

In einem ersten Schritt prüft die AbL eine Klage gegen das Deregulierungs-Gesetz durch Betroffene aus der gentechnikfreien Wirtschaft wie Züchter und Landwirte. Direktklagen gegen EU-Gesetze sind vor allem Mitgliedstaaten vorbehalten. Für direkt Betroffene sind die Zulassungshürden sehr hoch. Aus Sicht der AbL ist aufgrund der großen Gefahren und der wirtschaftlichen Verluste dennoch der Klageweg zu versuchen. Inhaltlich verstößt es gegen das Vorsorgeprinzip und weitere EU-Grundrechte. Diese wichtige Arbeit erfordert viel Geld. Wer finanziell unterstützen will, ist herzlich willkommen! (Link zur Unterstützung)