Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) veröffentlicht heute eine Stellungnahme anlässlich der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf zur 3. Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren und fordert einen Kurswechsel. Statt kurzfristiger pauschaler Zahlungen braucht es gezielte Maßnahmen, die landwirtschaftliche Betriebe dauerhaft widerstandsfähiger gegen hohe Preise, Ernteausfälle und die Folgen des Klimawandels machen. Gleichzeitig muss es eine Antwort auf die Übergewinne der Krisenprofiteure geben.
Martin Schulz, AbL-Vorsitzender und Landwirt in Niedersachsen, betont:
„Der Sachverhalt ist zweifach gelagert. Zum einen kann es nicht sein, dass landwirtschaftliche Betriebe unter Energie- und Düngemittelkosten ächzen, während einzelne Öl- und Düngemittelkonzerne von der Krise profitieren und ihre Gewinne deutlich steigern. Der Düngemittelproduzent CF Industries verzeichnete bspw. im ersten Halbjahr 2026 1,34 Mrd Euro Gewinn, gegenüber 638 Mio. Euro Gewinn im Vorjahreszeitraum. Die EU-Kommission muss daher endlich einen Entwurf für eine Übergewinnsteuer vorlegen, statt ihre Steuerzahlenden zur Kasse zu bitten. Zum anderen sind Notmaßnahmen und pauschale Flächenprämien keine sinnvolle Antwort auf die Folgen der Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von fossilen Ressourcen. Darüber hinaus sollten Sonderzahlungen gezielt den Betrieben zugutekommen, die durch Dürre, massive Preisverfälle (zum Beispiel in der Schweinehaltung) oder stark gestiegene Betriebskosten besonders stark unter wirtschaftlichen Druck geraten sind. Entscheidend ist aber, die Betriebe langfristig gezielt dabei zu unterstützen, Düngemittel einzusparen, Nährstoffkreisläufe zu schließen und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Krisen zu stärken. Dafür sollten Gelder gezielt für Resilienz eingesetzt werden: in einer modernen Düngepolitik, die landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Nutzung von Nährstoffen zu erreichen, und in einer GAP, die gezielt Umweltleistungen honoriert.“
Die AbL hatte bereits die geplante Anhebung der Direktzahlungen im Rahmen der GAP 2027 als Reaktion auf die Folgen der extremen Dürre kritisiert. Eine pauschale Aufstockung der Basisprämie für alle Flächen wird weder den unterschiedlichen Herausforderungen der Betriebe gerecht noch löst sie strukturelle Probleme.
Hintergrund:
Stellungnahme der AbL zum Referentenentwurf zur 3. Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren
Stellungnahme der Verbände-Plattform zur nationalen Ausdifferenzierung der Basisprämien in der GAP ab 2028
AbL zur Anhebung der GAP Direktzahlungen für 2027
AbL zur Düngeknappheit und EU-Düngeaktionsplan
Quelle für die Zahlen im Zitat: https://www.cfindustries.com/newsroom/2025/first-half-2025-earnings & https://www.cfindustries.com/newsroom/2026/1h-2026-earnings



