Das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen hat angekündigt 2027 weitere Mittel für eine Existenzgründungsprämie bereitzustellen und der NRW-Landtag debattiert am 3. Dezember auf Antrag der Regierungsfraktionen über eine erstmalige Umsetzung in NRW. Der Ring der Landjugend in Westfalen-Lippe (RdL), die Landesarbeitsgemeinschaft der Landjugend Nordrhein (LAG), die junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL) und das Junge Bioland e.V. begrüßen diese positiven Entwicklungen ausdrücklich, mahnen aber insbesondere in NRW zur Eile.
Carmen Schulze Osthoff, Vorsitzende des RdL:
„Es ist gut, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen einen Antrag zur Umsetzung einer Existenzgründungsprämie auf den Weg gebracht haben. Existenzgründungsprämien können gezielt junge Landwirtinnen und Landwirte, vielfältige Betriebe, Innovationen und eine resiliente Landwirtschaft fördern. Damit junge Menschen in NRW, genau wie in Niedersachsen, ab 2027 auch wirklich Förderanträge stellen können, ist es jetzt sehr wichtig, dass der Landtag seinen Antrag schnell beschließt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden und das Landwirtschaftsministerium sehr zügig an der konkreten Umsetzung arbeitet.“
Thomas Genfeld, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Landjugend Nordrhein:
„Während in Niedersachsen Anfang 2027 bereits die zweite Runde der Umsetzung der auch Niederlassungsbeihilfe genannten Förderung an den Start geht, und die Mittel um rund 1 Million Euro auf nun insgesamt rund 3 Millionen Euro aufgestockt werden, zieht sich der politische Prozess in NRW bereits seit 2021 hin.“
Eines der zentralen Argumente des zuständigen Landwirtschaftsministeriums, warum eine Umsetzung schwierig sei, war dabei, dass weder im NRW-Landeshaushalt noch in der GAP entsprechende Mittel eingeplant wurden. Dass es bei ausreichendem politischem Willen trotzdem geht, zeigt wiederum Niedersachsen.
Karen Stubbemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen:
„Wir hatten hier stets den Eindruck, dass die Umsetzung einer Existenzgründungsprämie politisch gewollt ist. Entsprechend wurden für die erste Förderrunde dann auch Haushaltsmittel aufgetan. Die Antragsphase 2027 wird wiederum aus Restmitteln der laufenden GAP bezahlt – beides ist also offenkundig machbar.“
Bereits die erste Antragsphase in Niedersachsen war ein großer Erfolg. Auf insgesamt 23 mögliche Förderungen hatten sich 90 junge Menschen beworben.
Auch das Argument des NRW-Landwirtschaftsministeriums, dass in der kommenden GAP ab 2028 voraussichtlich sowieso ein entsprechendes Instrument etabliert werde, halten die Agrarjugendverbände für weder stichhaltig noch sinnvoll.
Andreas Maaß vom Jungen Bioland e.V.:
„Erstens wird sich der Start der kommenden Förderperiode um mindestens ein Jahr verschieben und zweitens ist es auch für eine Umsetzung in der kommenden GAP wichtig, schon jetzt praktische Erfahrungen zu sammeln, wie eine Existenzgründungsprämie für NRW bestmöglich ausgestaltet sein muss. 2021, als wir unsere Forderung erstmalig dem NRW-Ministerium vorgetragen haben, gab es nur in Sachsen-Anhalt eine Existenzgründungsprämie – mittlerweile sind uns zahlreiche Bundesländer weit voraus.“
Hintergrundinformationen:
Anders als bei der klassischen Junglandwirt:innenförderung, bei der Landwirt:innen bis 41 Jahre eine erhöhte Flächenprämie erhalten, wird bei Existenzgründungsprämien die Umsetzung eines Betriebskonzeptes gefördert. Bereits sieben Bundesländer bieten eine konzeptbasierte Förderung an. In NRW fordern die Agrarjugendverbände bereits seit 2021 die Umsetzung eines entsprechenden Angebots zusätzlich zur bestehenden Junglandwirt:innenförderung.



