Die AbL begrüßt den Referentenentwurf des BMLEH zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und bedankt sich für die Möglichkeit, diesen in der Verbände- und Länderanhörung kommentieren zu können. Die staatliche Tierwohl- bzw. Haltungskennzeichnung ist neben der Förderung der inve-stiven und vor allem der laufenden Mehrkosten die zentrale Säule der ehemaligen Borchert-Kommis-sion und bietet den Betrieben Planungssicherheit gegenüber bestehenden freiwilligen altungslabeln. Für sie bedeutet eine staatliche Kennzeichnung Verlässlichkeit für anstehende und nzustrebende Um- sowie Neubauten. Sie werden motiviert, ihre Tierhaltung tierwohlgerecht weiterzuentwickeln. Ein für tierhaltende Betriebe praktikables und für alle Verbraucher:innen klares und nachvollziehbares Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das Tierwohl auf den Höfen weiterbringt, ist zwingend notwendig. Ohne ein entsprechend der Borchertkommission schlüssiges Konzept zum Umbau der Tierhaltung wird Tierwohl weiterhin über Gerichtsurteile erstritten werden und dann viel zu kurzfristig und kaum praktikabel für uns Betriebe umsetzbar sein. Das bedeutet den Verlust vieler Bauernhöfe mit den entspre-chenden negativen Folgen für resiliente und von äußeren Krisen unabhängige regionale Wertschöp-fungsketten. Deshalb muss das Gesetz im Januar 2027 ohne erneute Verzögerungen in Kraft treten. Auch sollte im politischen Prozess der Gedanke des Borchert-Konzepts weiterverfolgt werden, die Stufen nach hinreichend langen Übergangszeiträumen bei ausreichender Förderung gesetzlichen Standard werden zu lassen.
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