Anlässlich der Agrarministerkonferenz (AMK) haben sich zahlreiche Verbände mit konkreten Forderungen an die Teilnehmenden gewandt. So betont beispielsweise der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Resilienz des ökologischen Landbaus angesichts der aktuellen globalen Krisen und fordert nötige Maßnahmen für dessen Ausbau. Der NABU und sein bayerischer Partner LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) fordern Bund und Länder dazu auf, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sowie die Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung entschlossen voranzubringen, Natur und Landwirtschaft zu stärken. Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine klare Absage an die Aushöhlung des Pestizidzulassungsrechts. Und der Deutsche Naturschutzring (DNR) warnt vor Rückschritten und fordert eine Kurskorrektur in der Agrarpolitik.
Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand erklärt: „Angesichts des Kriegs in Nahost und der Verteuerung von Öl und Gas zeigt sich einmal mehr die Wichtigkeit des Ökolandbaus für eine sichere und bezahlbare Ernährung. Die herkömmliche Landwirtschaft ist abhängig von synthetischem Stickstoffdünger, dessen Verfügbarkeit nun in Frage steht und der sich massiv verteuert. Bio-Landwirtinnen und -Landwirte arbeiten unabhängig von diesem Input und sind damit hochgradig krisenresilient. Die AMK muss sich daran messen lassen, den Weg hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu ebnen.“
Konkret nennt er die folgenden vier Punkte:
- Die Länderagrarminister müssen sich dafür einsetzen, dass bei der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 ein Mindestbudget für Umweltmaßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt sowie zum Schutz von Wasser, Boden und Klima verankert wird. Höfe, die sich für die Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen einsetzen, brauchen Planungssicherheit.
- Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) kann einen wichtigen Beitrag leisten für eine auch in Zukunft sichere Ernährung, denn Landwirtschaft braucht die Ökosystemleistungen der Natur. Bei Bio geht eine intakte Natur und die Herstellung von gesunden Lebensmitteln Hand in Hand; Ökolandbau muss daher ein zentrales Instrument der WVO werden. Eine solide Finanzierung der WVO ist dafür unerlässlich!
- Die Gefahr von giftigem Nitrat im Trinkwasser ist ungebannt. Ein modernes Düngerecht muss sicherstellen, dass diejenigen, die zu viel düngen, in die Verantwortung und maßvoll wirtschaftende Bäuerinnen und Bauern nicht in Mithaftung genommen werden. Wenn Politik einfach darauf wartet, dass Brüssel erneut ein Vertragsverletzungsverfahren anschiebt und dann erst unter Druck handelt, riskiert sie ihr wichtigstes Kapital: Vertrauen.
- Patente in den Händen globaler Saatgutkonzerne schaffen neue Abhängigkeiten und stehen der Krisenfestigkeit unserer Ernährung entgegen. Daher müssen die Länderministerinnen und -minister sich dafür einsetzen, dass mit sogenannter neuer Gentechnik erzeugte Pflanzen nicht patentiert werden. Außerdem müssen weiterhin alle mit Gentechnik erzeugten Lebensmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher gekennzeichnet werden. Es kann nicht sein, dass am Ende nur noch der Aufdruck „Bio“ garantiert, dass ein Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurde.“
NABU: Jetzt die Weichen für die Zukunft stellen
„Die Agrarminister*innen müssen jetzt die Weichen stellen, damit Landwirtschaft, vitale Wälder und Natur gleichermaßen Zukunft haben“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Vorschläge der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 sichern kein verlässliches Mindestbudget für den Agrarnaturschutz. Doch ohne klare finanzielle Grundlagen für freiwillige Maßnahmen und Kooperationen lässt die Politik die Landwirt*innen im Stich. Öffentliches Geld muss konsequent für öffentliche Leistungen und die Zukunft des Sektors eingesetzt werden. Andernfalls hat die GAP keine Zukunft.“
NABU und LBV warnen davor, weiterhin Milliarden an pauschalen Flächenprämien auszuzahlen, ohne damit messbare Fortschritte für Natur und landwirtschaftliche Betriebe zu erzielen. Es brauche europäische Mindeststandards und ein verbindliches Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Diese seien zugleich ein zentraler Baustein für die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung.
„Gerade in Bayern sehen wir, wie stark Landwirtschaft und Artenvielfalt miteinander verflochten sind“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. „Wenn Feldvögel, Insekten und strukturreiche Landschaften verschwinden, verliert auch die Landwirtschaft ihre ökologische Grundlage. Eine zukunftsfähige Agrarpolitik muss deshalb gezielt diejenigen Betriebe stärken, die sich für Natur- und Klimaschutz engagieren.“
Mit Blick auf die EU-Naturwiederherstellungsverordnung fordern NABU und LBV die Agrarminister*innen dazu auf, die Umsetzung jetzt konstruktiv auszugestalten. Die Verordnung soll geschädigte Natur in ganz Europa wiederherstellen und ihre Widerstandsfähigkeit stärken. Krüger: „Die Naturwiederherstellungsverordnung ist eine große Chance für die Land- oder Forstwirtschaft: Sie bietet Rückhalt, um geschädigte Natur wiederherzustellen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Zugleich gibt sie der Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume Priorität und sichert eine stabile Landwirtschaft. Diese ist auf genug Wasser, fruchtbare Böden und Bestäuber angewiesen. Auch unsere Wälder profitieren davon, wenn wir sie widerstandsfähiger gegen Klimastress, Schädlinge und Extremwetter machen.“
Die Verordnung gebe nur grobe Ziele auf Ebene des Mitgliedsstaates vor und lasse große Spielräume bei der konkreten Umsetzung und der Ausgestaltung entsprechender Indikatoren. Entscheidend sei deswegen nun die Vorlage eines klugen deutschen Wiederherstellungsplans auf Basis der Vorschläge der Länder. „Alle Bundesländer haben es selbst in der Hand, die Verordnung bürokratiearm und entlang der jeweiligen Stärken und Bedarfe umzusetzen“, sagt Schäffer. „Gerade Bayern sollte die Chance nutzen: Die Verordnung kann dem Waldumbau erheblichen Rückenwind geben. Sie ermöglicht beispielsweise deutlich mehr Spielraum für den Aufbau vielfältiger und widerstandsfähiger Mischwälder – gut für die Artenvielfalt und wichtig für die wirtschaftliche Stabilität der Forstbetriebe.“
DUH: klare Kante zeigen
Zum Start der Agrarministerkonferenz fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Agrarminister der Bundesländer auf, sich klar gegen die geplante Aushöhlung des EU-Pestizidzulassungsverfahrens auszusprechen. Mit dem Gesetzespaket „Food and Feed Safety Omnibus – Omnibus X“ zum vermeintlichen Bürokratieabbau sollen zukünftig gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen von Pestizidwirkstoffen wegfallen. Viele Pestizide können damit trotz nachweislicher Risiken für Natur und menschliche Gesundheit unbefristet genehmigt werden.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der massiven Unterstützung einiger Agrarminister für das Gesetzespaket – darunter Brandenburg und Sachsen, die einen noch radikaleren Rückbau der Schutzstandards fordern – wird kein harmloser Bürokratieabbau, sondern ein gefährlicher Angriff auf das europäische Pflanzenschutzrecht verfolgt. Unter dem Deckmantel der ‚Vereinfachung‘ sollen zentrale Schutzstandards für Umwelt, Artenvielfalt und Gesundheit ausgehöhlt werden.“ Die geplanten Änderungen seien kein Beitrag zu einem besseren Vollzug, sondern ein Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. „Wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken von Pestiziden künftig nicht mehr berücksichtigt und Wirkstoffe praktisch dauerhaft genehmigt werden, zahlen am Ende Umwelt, Artenvielfalt und Verbraucherinnen und Verbraucher den Preis. Wir fordern von den Agrarministern der Länder, klare Kante zu zeigen und diesen Vorstoß geschlossen abzulehnen“, fordert Schöne mit Verweis auf das Rechtsgutachten im Auftrag der DUH und anderer NGOs zur Rechtswidrigkeit der geplanten Änderungen im Pflanzenschutzmittelrecht.
DNR: Anreize für Umweltleistungen stärken
Anlässlich der AMK kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne: „Die Agrarministerinnen und Agrarminister müssen jetzt handeln und einen klaren Richtungswechsel einleiten. Denn derzeit wird der Kurs für die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. Mit den aktuellen Vorschlägen der EU-Kommission zur GAP nach 2027 droht ein massiver Bruch mit dem breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und dem Strategischen Dialog zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft. Mehr noch: die Vorschläge untergraben selbst die zögerlichen Fortschritte der aktuellen Förderperiode und gefährden die Finanzierung längst etablierter Maßnahmen zur Entlohnung von Natur-, Klima- und Tierschutzleistungen der Landwirtschaft. Das steht im deutlichen Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der eigentlich verspricht, die Anreize für Umweltleistungen zu stärken.“
Von der Agrarministerkonferenz müsse daher das klare Signal ausgehen, bei der GAP nach 2027 deutlich nachzusteuern, nicht hinter erzielte Fortschritte zurückzufallen und die Agrarförderung künftig konsequent auf die Entlohnung von Umweltleistungen wie die Wiederherstellung der Natur auszurichten. Die gezielte Nutzung von GAP-Mitteln zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) sei der entscheidende Hebel, um den Konsens der ZKL praktisch umzusetzen, die Finanzierungslücke zu schließen und Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen. „Werden die Milliarden öffentlicher Steuergelder weiterhin nahezu bedingungslos eingesetzt, verliert die GAP jegliche gesellschaftliche Legitimation. Bund und Länder müssen sich daher dafür einsetzen, dass in der GAP nach 2027 europaweit ambitionierte Umweltstandards verankert sowie ein verbindliches Mindestbudget für Natur-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen abgesichert und schrittweise erhöht wird“, so Schöne.



