Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Schritt hin zu gerechteren Agrarmärkten getan: Künftig sollen verbindliche schriftliche Verträge zwischen Bäuerinnen/Bauern und der abnehmenden Hand (Molkereien/Schlachtunternehmen) EU‑weit vorgeschrieben werden. Die AbL begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich, denn er stärkt die Position der Erzeugerinnen und Erzeuger in einer Wertschöpfungskette, die weiterhin von massiven Machtungleichgewichten geprägt ist. Ein „erster Schritt in die richtige Richtung“ ist der Beschluss auch für die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl.
Schriftliche Verträge schaffen nach Ansicht der AbL Planbarkeit, Transparenz und Verhandlungssicherheit – Grundvoraussetzungen für faire Preise und eine wirtschaftlich tragfähige bäuerliche Landwirtschaft. Die AbL kritisiert, dass etwa im Milchsektor für die Genossenschaften, auch die mit konzernähnlichen Strukturen, die Vertragspflicht nicht vollumfänglich angewendet werden könnte. Das ist insbesondere angesichts der Fusion von Arla und DMK fatal. Wie auch die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten für die Lebensmittellieferkette festgestellt habe, schaden stark konzentrierte Strukturen der Molkereien und des Lebensmitteleinzelhandels sowohl Bäuerinnen und Bauern, als auch Verbraucher:innen. Hinsichtlich der nationalen Umsetzung fordert die AbL, in der anstehenden Konsultation einbezogen zu werden, damit das Gesetz nicht weiter verwässert, sondern gestärkt wird.
„Es ist ein wichtiges Signal, dass das Europäische Parlament die Machtasymmetrien in der Lebensmittelkette endlich ernst nimmt“, erklärt Ottmar Ilchmann, agrarpolitischer Sprecher der AbL und Milchbauer aus Niedersachsen. Deutschland müsse sich jetzt dafür einsetzen, dass die Regeln nicht verwässert werden und der nationale Spielraum für alle Betriebe ausgeschöpft wird. „Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer darf jetzt nicht vor dem Druck der Genossenschaftsmolkereien einknicken, sondern muss die Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstellung für Bäuerinnen und Bauern in vollem Umfang nutzen. Faire Preise brauchen klare Regel, das können gut ausgestaltete Verträge bieten. Das bedeutet Preise, die mindestens unsere Gestehungskosten decken, Menge, Laufzeiten und Qualitäten vorab auszuhandeln. Das ist übliches Marktprozedere und muss schleunigst für uns Bäuerinnen und Bauern vollumfänglich möglich sein und auch Genossenschaften müssen sich an Vertragsregeln halten."
Bei der nationalen Ausgestaltung gilt es laut AbL, für den Milchsektor etwa die neu geschaffenen Möglichkeiten der Preisbildung über Preisindizes fairer und transparenter zu gestalten und konsequent zu nutzen. Ebenfalls müsse die vorgesehene Revisionsklausel gelten. Für alle anderen landwirtschaftlichen Produkte sieht das neue EU-Gesetz ebenfalls eine Vertragspflicht vor. Deutschland müsse von dieser Möglichkeit vollumfänglich Gebrauch machen.
Die Abstimmung im EU-Parlament ist nach Ansicht der AbL ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt komme es darauf an, dass die Reform mit all ihren Möglichkeiten in Deutschland voll im Sinne der Bäuerinnen und Bauern ausgeschöpft wird. Darüber hinaus drängt die AbL auf eine umfassendere Reform der Gemeinsamen Marktorganisation und der UTP-Richtlinie, um die Stellung der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette strukturell zu verbessern – etwa durch ein Gebot der Kostendeckung.
Noichl: Faire Preise statt Symbolpolitik
„Es ist richtig, dass die EU endlich konkrete Schritte unternimmt, um die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. Wer faire Preise für Landwirtinnen und Landwirte will, muss verhindern, dass Verträge einseitig geändert, Lieferungen kurzfristig storniert und Produktionskosten ignoriert werden. Verbindliche schriftliche Verträge schaffen Transparenz und Rechtssicherheit dort, wo bislang oft das Recht des Stärkeren galt“, erklärt die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl. Mit der Reform würden erstmals klarere Kriterien dafür geschaffen, was künftig unter Bezeichnungen wie ‚fair‘ oder ‚gerecht‘ verstanden werden soll. Damit Landwirtinnen und Landwirte von solchen Mehrwertversprechen tatsächlich profitieren, brauche es mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette. „Auch wenn die Einigung hinter unseren Vorstellungen zurückbleibt, ist sie ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Noichl.
Die parallel geführte Debatte über Bezeichnungen für vegetarische Produkte ist für die SPD-Europaabgeordnete „unsinnig“. Auf Initiative der EVP wurde ein Verbot zahlreicher Begriffe, wie etwa Hühnerfleisch, Rindfleisch, Brust, Flügel oder Steak, für pflanzliche Alternativen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. „Diese Verbotspolitik der EVP hilft keiner einzigen Landwirtin und keinem einzigen Landwirt. Wer faire Einkommen in der Landwirtschaft sichern will, muss für gerechte Preise und eine stärkere Verhandlungsposition sorgen, nicht über die Bezeichnung vegetarischer Produkte streiten“, erklärt Noichl unter der Überschrift „Faire Preise statt Symbolpolitik“.



