Vorsorge statt Konzerninteressen

Inakzeptabler Gesetzesentwurf zu Neuen Gentechniken muss abgelehnt werden

Beim Trilog Anfang Dezember 2025 wurden die Scheunentore für Neue Gentechnik weit geöffnet. Aufgrund des hohen Drucks der dänischen Ratspräsidentschaft, der EVP und der Gentechnik-Lobby wurde in einer Nachtsitzung ein vorläufiger Trilog-Beschluss unter den Vertretern der gesetzgebenden Institutionen erzielt. Die Frage ist nun, ob die gewählten Politiker:innen im Europaparlament (EP), in der Bundesregierung und im EU-Ministerrat diesem inakzeptablen Gesetzentwurf zu neuen Gentechnik-Pflanzen tatsächlich zustimmen. Jetzt sind wir alle gefragt, sich dem klar und offensiv entgegenzustemmen.

Vorläufiger Trilog-Beschluss

Seit zweieinhalb Jahren wird sehr kontrovers über einen Gesetzesentwurf zum Umgang mit NGT-Pflanzen diskutiert. Die einen sehen große Chancen, die anderen plädieren für Vorsorge und Sicherung bestehender Wettbewerbsvorteile. Der Druck der Befürworter war und ist immens. Aktuell scheint das EU-Parlament in zwei kontroversen Streitfragen zur Kennzeichnung und zu Patenten eingeknickt zu sein, weil die EVP Stimmen von den rechten und Rechtsaussen-Parteien sammeln konnte.

Keine Vorsorge und Schutzmaßnahmen

Das Europaparlament hatte sich in seinem ursprünglichem Votum klar für eine Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt für alle NGT-Pflanzen ausgesprochen. Dies ist jetzt gekippt worden. Laut vorläufigem Trilog-Beschluss soll es für die allermeisten neuen Gentechnik-Pflanzen (sog. Kategorie 1) nun lediglich eine Kennzeichnung des Saat- und Pflanzguts als „Kat-1-NGT“. Es soll keine Risikoprüfung solcher NGT-1-Pflanzen mehr geben, obwohl Studien belegen, dass auch NGT-1-Pflanzen Risiken bergen. Es soll keine verpflichtenden Nachweisverfahren und damit keine Rückverfolgbarkeit und keine Rückholbarkeit im Schadensfall für Umwelt oder im Lebensmittelsystem mehr geben. Koexistenzmaßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Saatgut- und Lebensmittelerzeugung sollen abgeschafft werden. Auch das bislang gültige und strenge Haftungsrecht wird ausgehebelt. Kämen die aktuellen Vorschläge durch, würden sie einseitig den Interessen der Konzerne dienen, für wahrscheinliche Folgeschäden sollen sie keine Haftung und Verantwortung mehr übernehmen. Das ist inakzeptabel.

Ursprünglich hatte das EU-Parlament in seinem Votum das Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen und Produkte sowie auf konventionell gezüchtete Pflanzen gefordert. Auch das hat die Verhandlungsführerin des EP nicht durchgesetzt. Laut vorläufigem Trilog-Ergebnis sollen lediglich Informationen veröffentlicht werden, ob Patente auf NGT-1-Pflanzen angemeldet oder erteilt wurden. Eine Expertengruppe soll die Auswirkungen von Patenten untersuchen. Diese Regelungen sind wirkungslos, da Patente weiter erteilt und massive negative Auswirkungen auf die Züchtung und Landwirtschaft haben würden (s. Bericht Patente).

Reaktionen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich einerseits klar für die Deregulierung von NGT-Pflanzen aus. Allerdings seien Patente eine rote Linie. Der deutsche Raiffeisenverband (DRV) hingegen begrüßte das Trilog-Ergebnis. Die Entscheidung NGT-1 am Endprodukt nicht zu kennzeichnen hält der DRV für „absolut richtig“. Auch Der Agrarhandel (DAH) betonte, für den Handel sei es gut, dass Ernteprodukte von NGT-Pflanzen künftig ohne Kennzeichnung handelbar seien. Die Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Erzeugung haben diese drei Verbände offenbar nicht im Blick. Der Bund für Ökologische Lebensmittel erklärte: „Bio bliebt sicher“, liess aber offen, wie das sichergestellt werden soll. Der ökologische Anbauverband Bioland nannte den Beschluss ein trojanisches Pferd: Unter dem Deckmantel des Fortschritts schlichen sich Risiken, Abhängigkeiten und Konzerninteressen auf unsere Teller.

Freifahrtschein für Konzerne stoppen

Die AbL fordert das Europaparlament, die Bundesregierung und den EU-Rat auf, die inakzeptable Verunreinigungs-Verordnung zu stoppen. Sie fordert Rechtssicherheit für die gentechnikfreie Wirtschaft und wirksame Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen sowie Haftungsregelungen im Schadensfall sowie wirksame Verbote von Patenten auf Saatgut. Sollte es zu einer Zustimmung kommen, werde die Verordnung rechtlich überprüft.

Autorin: Annemarie Volling, AbL Gentechnik-Referentin, Bauernstimme 1/2026

Zum Kommentar: Gentechnik-Kennzeichnung ist ein Problem für die Konzerngewinne (Link)

Zum Artikel: Patente jetzt stoppen (Link)