Online-Veranstaltung: Hintergründe zur Direktklage gegen die NGT-Verordnung

Wann: 5. Oktober 2026, Beginn: 19:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr

Um was geht es:

Am 21. September 2026 haben namhafte Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette - konventionell und ökologisch – eine Direktklage beim Europäischen Gereicht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die im Juni 2026 verabschiedeten Verordnung zu Neuen Gentechnik (NGT) Pflanzen. Die Kläger:innen halten die NGT-Verordnung für primärrechtswidrig, weil sie die Kategorie 1 einführt und alle NGT-1-Pflanzen (voraussichtlich über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen) von allen Vorschriften des geltenden EU-Gentechnikrechts freistellt. Dies widerspricht u.a. dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit.

Bei der Online-Veranstaltung wollen wir die rechtlichen Hintergründe der Direktklage erläutern. Zudem werden einzelne Kläger:innen darlegen, warum sie dabei sind.

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