Aufgrund der aktuellen Debatte um die mögliche Deregulierung der neuen Gentechniken (NGT) haben sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare gewandt. Sie plädieren dafür, das bewährte EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen Gentechnik-Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.
Manfred Gilch, Vorstandsmitglied des BDM und BDM-Landesvorsitzender in Bayern betont: „Wir haben uns in jahrelanger mühseliger Arbeit einen „Ohne Gentechnik“ - Markt aufgebaut, in dem wir auch tierische Produkte wie Milch, Eier und Geflügelfleisch ohne den Einsatz von Gentechnik-Pflanzen transparent anbieten. Weil wir Bäuer:innen frei in der Entscheidung sein wollen, diese Produkte anbieten zu können und weil ein Großteil der Verbraucher:innen in Europa keine Gentechnik auf dem Teller will. In Europa wird gerade mal auf 0,1% der Anbaufläche GV-Mais angebaut. Diese Gentechnik-Anbaufreiheit Europas ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuer:innen, sowohl für den inländischen, aber auch für den asiatischen und amerikanischen Markt. Würden NGT-Pflanzen dereguliert, könnten wir die Gentechnikfreiheit unserer konventionellen und ökologischen Erzeugung nicht mehr sicherstellen. Wir würden unsere Märkte verlieren – und womöglich müssten weitere Betriebe aufgeben. Deshalb fordern wir die EU-Kommission auf, am bewährten EU-Gentechnikrecht festzuhalten, auch bei den neuen Gentechniken.“
Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin in Bayern und Mitglied im Bundesvorstand der AbL sagt: „Wir Bäuer:innen tragen Verantwortung für die Erzeugung unserer Lebensmittel. Dieser können wir aber nur gerecht werden, wenn wir auch weiterhin selbstbestimmt entscheiden können, was wir aussäen, anbauen und ernten. Bisher sind es rein hypothetische Industrie-Versprechen, dass man mit den neuen Gentechnik-Verfahren scheinbar klimafitte, nachhaltige Gentechnik-Pflanzen erzeugen könnte. Darauf sollten Bäuer:innen und vor allem die EU-Kommission nicht leichtfertig hereinfallen. Unser bewährtes EU-Gentechnikrecht, das auf dem Vorsorgeprinzip beruht, sollte nicht aufgrund von Konzerninteressen geopfert werden. Eine Deregulierung wäre ein Freibrief für Gentechnik-Konzerne. Ihre Gentechnik-Pflanzen kämen einfach so, unerkannt und unkontrollierbar in unsere Lebensmittelerzeugungskette und in unsere Umwelt und sie wären nicht mehr rückholbar. Risiken und Folgeschäden müsste die Gesellschaft zahlen und wir Bäuer:innen würden auf den Schäden sitzen bleiben. Das widerspricht den EU-Nachhaltigkeitszielen. Sehr geehrte Kommission: Sorgen Sie für zukunftsfeste Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung und dafür, dass wir auch weiterhin das Recht auf gentechnikfreie konventionelle und ökologische Erzeugung und Essen haben.“
Bettina Locklair, Bundesgeschäftsführerin der KLB warnt: „Bereits jetzt zeichnet sich eine neue Patentierungswelle durch die NGTs ab. Patente schränken den Zugang zu genetischen Ressourcen, also zum Ausgangsmaterial für weitere Züchtungen, ein oder machen ihn ganz unmöglich. Damit werden Innovationen verhindert. Schon jetzt berichten mittelständische Züchter:innen, dass die Gefahr von Patentstreitigkeiten ihre Züchtung verhindert. Wir aber brauchen eine breite vielfältige Züchter:innenlandschaft und eine Sortenvielfalt in Europa, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Die Erfahrungen mit den bisherigen gentechnisch veränderten Organismen zeigen, dass wirtschaftliche Interessen großer Unternehmen im Vordergrund stehen, nicht aber eine nachhaltige Landwirtschaft.“
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