Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) im Deutschen Bundestag fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen die Streichung des § 246e aus dem Gesetzentwurf. Der geplante § 246e soll weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschleunigen. Aus Sicht der Verbände droht § 246e jedoch Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Agrar- und Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken.
Reiko Wöllert, stellvertretender Bundesvorsitzender der AbL und Bodenmarktexperte:
"§ 246e BauGB führt zu weiterer Flächenversiegelung und verstärkt die Konkurrenz um Agrarland. Die Folgen sind weitere Preisanstiege für Landwirtschaftsflächen. Das wäre fatal, denn bereits heute ist der Druck in der Landwirtschaft so hoch, dass jeden Tag sieben Betriebe aufgeben. Die AbL lehnt deshalb Aufweichungen der Vorschriften des BauGB entschieden ab."
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist dringend notwendig, muss aber im Einklang mit sozialen, agrar- und umweltpolitischen Belangen erfolgen. Dies erfordert dringende und umfassende Reformen. Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen Innenentwicklung, der Sanierung und Umnutzung von Bestandsgebäuden und der intelligenten Nachverdichtung liegen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ohne Umwelt und Landwirtschaft weiter zu belasten.
Die Hauptkritikpunkte an dem geplanten Paragrafen 246e des BauGB sind:
Kein Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum: §246e enthält keine klaren Vorgaben zur sozialen Wohnraumförderung und erleichtert das Umgehen bestehender Schutzmechanismen.
Türöffner für Bodenspekulation: Die Regelung begünstigt spekulative Investor*innen und führt zu steigenden Bodenpreisen in der Landwirtschaft und in der Stadt.
Gefahr für Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung: Der Schutz wertvoller Grün- und Agrarflächen wird geschwächt, was die Zersiedelung vorantreibt und ökologische Ziele gefährdet.
Angriff auf kommunale Selbstverwaltung: Die Regelung schwächt die Rolle der Kommunen in der Planung und Entscheidungsfindung und könnte zu Entscheidungen führen, die nicht im Interesse der betroffenen Gemeinden sind.
Link:
Gemeinsames Forderungspapier hier.
Kontakt:
Anne Neuber (Fachgruppe Boden der AbL)
Email: neuber[at]abl-ev.de
Mobil: 0157-58085049