Vertrauen und Mut der tierhaltenden Betriebe zurückgewinnen: Mehrjährige Verträge jetzt!

Stellungnahme zum Umbau der Tierhaltung nach Auflösung der Borchert-Kommission

Die Auflösung der Borchert-Kommission, eine kaum vorhandene Planbarkeit der Finanzierung für die höheren Tierwohlkosten auf den Betrieben und insbesondere für Sauenhalter:innen noch unklare und nicht absehbare Tierwohlkriterien, lösen eine zunehmende und höchst kritische Ratlosigkeit auf den Betrieben aus. Statt Umbauwille machen sich auf den tierhaltenden Höfen Existenzängste und Resignation breit. Die Betriebsleiter:innen außerhalb der Schweinemast wissen noch überhaupt nicht, wie sie umbauen sollen. Alle Tierhalter:innen können nicht absehen, ob und in welchem Umfang die höheren Mehrkosten für Tierwohl bezahlt werden. Betriebe, deren Ställe umbaufällig sind oder aufgrund von neuen Auflagen ihren Umbau jetzt planen wollen und müssen, können nicht. Sie stecken fest, weil sie von den vielen politischen Unklarheiten existenziell betroffen sind. Es fehlt die Planbarkeit, die die bemerkenswert breit aufgestellten Verbände der aufgelösten Borchert-Kommission immer wieder gemeinsam nach vorne gestellt haben. So gehen die Betriebe nicht das Risiko ein, umzubauen und es werden vor allem Betriebe an den Programmen teilnehmen, die bereits umgebaut haben. Die Transformation der Tierhaltung droht zu scheitern.

 

Die AbL fordert Cem Özdemir auf, in der Finanzierung Planbarbarkeit zu schaffen, indem den umbauwilligen Betrieben jetzt mehrjährige Verträge für die laufenden Mehrkosten zugesichert werden. In der zweiten Säule ist es längst Praxis, das für Maßnahmen wie Ökolandbau oder klimaverträglicher Ackerbau Förderungen für bis zu fünf Jahre genehmigt werden. Dieses Mindestmaß an finanzieller Planbarkeit muss auch bei dem anstehenden Umbau der Tierhaltung geltend gemacht werden, zumal Bundesmittel auch in der zweiten Säule verwendet werden. Somit ist eine Mehrjährigkeit in der Finanzierung möglich und machbar. Die Verpflichtungsermächtigung für konsumtive Kosten reicht noch nicht aus, denn jedes Jahr wird neu entschieden, wieviel Geld da ist und was davon auf welchen Höfen ankommt. Um den Mut auf den Betrieben zurückzugewinnen, muss Bundeslandwirtschaftsminister diese Mehrjährigkeit auch beim Umbau der Tierhaltung jetzt umsetzen.

Die Tierhaltungskennzeichnung weiterer Tierarten steht an. In der Sauenhaltung ist zwingend darauf zu achten, dass die Kriterien, die am Ende auf den Höfen umgesetzt werden, absolut kohärent sind innerhalb der verschiedenen Gesetzgebungen und dass die Praxis nicht ausgehebelt werden darf, indem etwa Kriterien bestehender Qualitätsprogramme wie Ökoverordnung oder Neuland nicht anerkannt werden und auch diese Betriebe, die quasi eine Leuchtturmfunktion haben, noch umfassend umbauen müssen. Für die Tierhaltungskennzeichnung aller noch anstehenden Tierarten fordert die AbL, die bereits erarbeiteten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der aufgelösten Borchert-Kommission als Grundlage zu nutzen. Viele Landwirt:innen sind mit Herzblut bei der Tierhaltung. Ein Umbau der Tierhaltung jetzt planbar und verlässlich gestaltet, wäre ein wichtiger Schritt, um das verlorene Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen und eine Transformation in der Tierhaltung einzuleiten.