Gute Gründe, um den Rechtsweg gegen die NGT-Verordnung zu beschreiten
Am 21. September 2026 haben namhafte Betriebe, Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette - konventionell und ökologisch – eine Direktklage beim Europäischen Gereicht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die im Juni 2026 verabschiedeten Verordnung zu Neuen Gentechnik (NGT) Pflanzen. Die Kläger:innen halten die NGT-Verordnung für primärrechtswidrig, weil sie die Kategorie 1 einführt und alle NGT-1-Pflanzen (voraussichtlich über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen) von allen Vorschriften des geltenden EU-Gentechnikrechts freistellt. Dies widerspricht u.a. dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit.
Bei der Online-Veranstaltung am 5. Oktober 2026, Beginn: 19:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr wollen wir die rechtlichen Hintergründe der Direktklage erläutern. Zudem werden einzelne Kläger:innen darlegen, warum sie dabei sind.
Hier könnt Ihr euch / Sie sich anmelden: www.abl-ev.de/anmeldung/online-veranstaltung
Bei der Veranstaltung mit dabei sein werden:
- Prof. Dr. Gerd Winter, Europa- und Umweltrechtsexperte, Universität Bremen
- Katrin Brockmann, Rechtsanwältin in Berlin, Gentechnikrechts-Expertin
- Jens Beismann, Rechtsanwalt aus Hannover und Sortenschutzexperte
- Annemarie Volling, Koordinatorin der Direktklage, AbL e.V.
- Carl Vollenweider, Dottenfelder Bio-Saat GmbH
- Herbert Völkle, BioSaat GmbH
- Barbara Endraß, stellvertretend für Sonnengut Gerster eGbR
- Johannes Bender, Bingenheimer Saatgut AG
- Phillip Dehn, VWW
- NN, Rapunzel
Wir freuen uns über eine Anmeldung unter diesem Link
ViSdP und weitere Informationen:
Annemarie Volling, Koordinatorin der Direktklage und Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL e.V.), volling@abl-ev.de



