In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Katholische Landvolkbewegung (KLB) an die EU-Kommissionspräsidentin, den Vizepräsidenten und die verantwortlichen Kommissare und plädieren dafür, das bewährte EU-Gentechnikrecht auch weiter für die neuen Gentechnik-Verfahren anzuwenden – nur so sei das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft umsetzbar.