Tierhaltungskennzeichnung für Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven in der Schweinehaltung

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG), nennt es jedoch „positiv“, dass SPD und Union sich jetzt an die Arbeit machen, um die Umsetzung des THKG voranzubringen. Der Bauernverband (DBV) sieht in der Verschiebung „eine letzte Chance“, um die grundlegenden Fehler im THKG zu korrigieren.

Union und SPD haben sich darauf verständigt, das THKG bis zum 1. Oktober 2027 zu verschieben. Laut den Berichterstattern von SPD und Union, Jens Behrens und Christian Frauenpreiß, sollen die Verbände weiterhin aktiv eingebunden und es soll wissenschaftliche Expertise eingeholt werden. Als Experten sollen die Autor:innen des Gutachtens „Gutachterliche Stellungnahme zur Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung“, Jasmin Zöllmer und Prof. Harald Grethe (beide Humboldt-Uni Berlin), sowie Prof. Jose Martinez und Prof. Achim Spiller (beide Uni Göttingen) einbezogen werden.

Schulz: „Der Arbeitsprozess muss jetzt beginnen.“

„Es ist positiv für uns Bäuerinnen und Bauern, dass die Fraktionen SPD und CDU sich an die Arbeit machen, um die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes voranzubringen“, erklärt Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Schweinehalter. Dass das Gesetz noch mal verschoben wird, kritisiert die AbL, „denn tierhaltende Betriebe brauchen eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung für ihre Planungssicherheit. Die wirtschaftliche Situation auf schweinehaltenden und anderen tierhaltenden Betrieben ist desaströs. Eine Qualifizierung mit einer klaren staatlichen Kennzeichnung ermöglicht Betrieben eine höhere Wertschöpfung am Markt.“ Verbraucherinnen und Verbraucher wollen mehr Tierwohl und sie seien auch bereit, mehr dafür zu bezahlen, wenn sie die Tierwohlqualitäten nachvollziehen können. „Um das Vertrauen der tierhaltenden Betriebe zurückzugewinnen, muss der Arbeitsprozess jetzt beginnen, es müssen kurzfristig Vorschläge vorgelegt werden und Verbände aus Tierwohl, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Landwirtschaft müssen zeitnah mit einbezogen werden. Für einen Umbau der Tierhaltung mit vielen und vielfältigen Betrieben braucht es eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung, eine Förderung der laufenden und investiven Kosten und eine verbindliche Vertragspflicht“, so Schulz.

Beringmeier: „Die Zeit ist knapp.“

Der Veredlungspräsident des DBV, Hubertus Beringmeier, sieht die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes als unausweichlichen letzten Schritt, die Mängel bei diesem Gesetz noch zu beheben: „Diese Verschiebung bietet eine letzte Chance, die grundlegenden Fehler im THKG zu korrigieren. Aber die Zeit ist knapp. Das Vertrauen in eine echte und praxistaugliche Neugestaltung muss sich die Politik erst wieder erarbeiten. Sollte es nicht gelingen das Gesetz grundlegend zu verbessern, muss es vollständig abgeschafft werden. Für uns bleibt es dabei: Ganz oder gar nicht!“