Mit enormem Druck wollte die Dänische Ratspräsidentschaft die inakzeptable EU-Verordnung für Neue Gentechnik-Pflanzen bis zum Ende ihrer Präsidentschaft durchdrücken. Bei einer informellen Abstimmung der beamteten Vertreter:innen der Mitgliedstaaten (AsTV) am 19. Dezember ist es ihnen tatsächlich gelungen, eine Mehrheit für die Deregulierung fast aller neuen Gentechnik-Pflanzen zu erzielen. Diese ist allerdings denkbar knapp. Die dänische Ratspräsidentschaft begrüßte die Abstimmung: „Mit dieser Vereinbarung haben wir einen großen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Agrar- und Lebensmittelsektors getan.“ Das damit wertvolle Märkte zerstört werden, ignoriert die Präsidentschaft. Nachdem die SPD und das Bundesumweltministerium klare Kante gezeigt hatten, enthielt sich Deutschland bei der Abstimmung. Jetzt kommt es auf das Europaparlament an, diesen aus Verbraucher- Umwelt- und Wirtschaftsperspektive schlechten Gesetzestext abzulehnen.
Sehr knappe Mehrheit
Die Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten war denkbar knapp. Eine klare Ablehnung kam aus Österreich, Ungarn, Rumänien, der Slowakei sowie aus Slowenien und Kroatien. Deutschland, Bulgarien und Belgien enthielten sich. Als Wackelkandidaten galten im Vorfeld Frankreich, Polen und Griechenland. Frankreich hatte Bedenken wegen der unzureichenden Patentlösung, nach einer minimalen Änderung stimmte Frankreich zu. Belgien führte an, dass ihre Bedingungen für eine Zustimmung, die sie im März beim Rats-Votum vorgelegt hatten, nicht erfüllt worden seien. Polen und Griechenland betonten die Sensibilität des Gesetzesentwurfs, stimmten ihm aber zu. Insgesamt elf Staaten stimmten dem Kompromisstext zu, das sind genau 66,7 Prozent der EU-Länder mit 66,2 Prozent der EU-Bevölkerung. Für eine notwendige qualifizierte Mehrheit sind 55 Prozent der 27 EU-Mitgliedstaaten notwendig, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Also sehr knapp!!
Deutsche Enthaltung
Bis zum Schluss war unklar, ob Deutschland sich enthält oder dem inakzeptablen Gesetzesentwurf gar zustimmt. In der Entscheidungswoche forderte zunächst SPD-Fraktionschef Matthias Miersch eine klare Kennzeichnung, denn diese sei die Grundlage für Vertrauen und sie schütze die Wahlfreiheit aller – von den Landwirt:innen über die Lebensmittelerzeugenden bis hin zu den Verbraucher:innen. Auch viele Landwirt:innen wollen bewusst ohne Gentechnik wirtschaften, dafür bedarf es starker Koexistenzregelungen. Daraufhin meldete sich erneut SPD-Bundesumweltminister Carsten Schneider, für ihn ist die Wahlfreiheit und eine klare Kennzeichnung für Verbraucher entscheidend, sie müssen wissen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert sind oder nicht. Auch SPD- Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig, die sich bislang in Schweigen hüllte, hält die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Produkte, die mit NGT erzielt worden sind, für falsch (Link). Der federführende CSU-Bundesagrarminister Alois Rainer und sein Ministerium hielten sich vor der Abstimmung sehr bedeckt. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Forschungsministerium nach der Abstimmung erklärte Rainer: „Ich begrüße die Entscheidung in Brüssel. Sie schafft klare Rahmenbedingungen für moderne Pflanzenzüchtung und eröffnet neue Chancen für mehr Nachhaltigkeit, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit.“ Die Bedenken von Züchter:innen, Bäuer:innen, Umweltschützenden und Verbraucher:innen prallten an Rainer ab, denn mit der geplanten Deregulierung Neuer Gentechnik-Pflanzen wird das EU-Vorsorgeprinzip abgeschafft und bestehende wertvolle Wettbewerbsvorteile und Märkte der gentechnikfrei erzeugenden konventionellen und ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zerstört. Die zu befürchtende Patentierungswelle auf NGT-Pflanzen wurde nicht gestoppt, ein massives Problem für die kleinen und mittleren Züchter in Deutschland und Europa.
Verbraucherschutz braucht Kennzeichnung und Risikoprüfung
Wenn der Gesetzesvorschlag tatsächlich so durchkommt, haben Verbraucher:innen bei den allermeisten neuen Gentechnik-Pflanzen keine Wahlfreiheit mehr, weil es keine Kennzeichnung bis zum Endprodukt mehr geben soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darin eine „herbe Enttäuschung". Aus Sicht des Verbraucherschutzes müsse das Europäische Parlament diesen Vorschlag ablehnen. Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv kritisiert ebenso, dass die Risikoprüfungen für die meisten NGT-Pflanzen nicht mehr verpflichtend sein sollen, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Behörden die Notwendigkeit einer Risikoprüfung im Einzelfall betonen. Nur so lassen sich mögliche gesundheitliche Risiken für Verbraucher:innen und Verbraucher ausschließen (Link). Die Verbraucherorganisation Foodwatch spricht von einem Geschenk an die Agrar-Lobby.
Auch der VLOG forderte: „Jetzt muss das Europaparlament die Gentechnik-Kennzeichnung retten. Es kann bei seiner Abstimmung Anfang 2026 den Gesetzvorschlag immer noch kippen“, erläuterte der Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik, Alexander Hissting. Der jetzige Vorschlag stehe im Widerspruch zum Verhandlungsmandat der EU-Parlamentarier, die im Februar 2024 eine Gentechnik-Kennzeichnungspflicht forderten, sowie Patente auf Gentechnik-Pflanzen auszuschließen. Franziska Achterberg von Save our Seeds warnte: Mit ihrer Entscheidung ebneten die EU-Regierungen „Bayer-Monsanto, KWS & Co. den Weg, ihr patentiertes Saatgut in den Markt zu drücken – zulasten von Landwirtinnen und Landwirten sowie von unabhängigen Züchtern.“
Gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und Umwelt nicht gesichert
Aus Sicht der AbL e.V. ist der Trilog-Text inakzeptabel, da Vorsorge und Schutzmaßnahmen abgeschafft werden sollen. Neben der Aufhebung der verpflichtenden Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht, soll es auch keine verpflichtenden Nachweisverfahren mehr geben und damit keine Rückverfolgbarkeit und keine Rückholbarkeit im Schadensfall für Umwelt oder im Lebensmittelsystem. Koexistenzmaßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Saatgut- und Lebensmittelerzeugung sollen abgeschafft werden. Verunreinigungen unseres Saatguts und unserer Ernten sind vorprogrammiert. Auch das bislang gültige und strenge Haftungsrecht wird ausgehebelt. Käme der vorläufige EU-Trilog-Beschluss so durch, würde die Verordnung einseitig den Interessen der Gentechnik-Industrie dienen, für wahrscheinliche Folgeschäden sollen Gentechnik-Nutzende keine Haftung und Verantwortung mehr übernehmen. Statt eines wirksamen Verbots von Patenten auf NGT-Pflanzen und -Produkten sowie konventionell gezüchteten Pflanzen und -Produkten sind lediglich Informationspflichten im EU-Trilog beschlossen worden und ein sehr vager Verhaltenscodex, der erst noch auszuarbeiten ist. Diese Regelungen sind wirkungslos, da Patente weiter erteilt und massive negative Auswirkungen auf die Züchtung und Landwirtschaft haben würden. Auch für den Deutschen Bauernverband ist die Patentierung eine rote Linie. Generalsekretärin Stefanie Sabet betonte: „Die nun zu erwartende Monopolisierung von Pflanzeneigenschaften durch einzelne Unternehmen wird absehbar dazu führen, dass unsere Landwirte und kleine und mittelständische Züchter den Zugang zu wichtigem genetischem Material verlieren.” Für die AbL ist die geplante Verordnung und die Patentscheinlösungen inakzeptabel. Jetzt ist die Stunde des Parlaments, das aufgefordert ist, sich für Wahlfreiheit und den Schutz der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung und Umwelt einzusetzen.
Schwerer Fehler
SPD-Bundesumweltminister Schneider bezeichnete die Entscheidung aus Brüssel als schweren Fehler. „Falls das EU-Parlament diesen Fehler nicht noch korrigiert, wird es darum gehen, den Schaden für Deutschland zu begrenzen. Die Politik darf die landwirtschaftlichen Betriebe, die weiterhin gentechnikfrei produzieren wollen, jetzt nicht alleine lassen,“ so der Minister laut dpa. Gentechnikfreie Landwirtschaft müsse möglich und bezahlbar bleiben. Es brauche Lieferketten, die sicherstellten, dass gentechnisch veränderte von gentechnikfreien Pflanzen und Produkten unterscheidbar seien.
Nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf befindet sich in der zweiten Lesung. Nach der Rats-„Beratung“ geht er zur Beratung in den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Dieser könnte sich bereits am 19. Januar damit befassen. Zwischenzeitig wird der Verordnungstext rechtlich geprüft und in die Amtssprachen der EU übersetzt. Dann folgt eine erneute Abstimmung sowohl der EU-Mitgliedstaaten (die nach der Abstimmung im AsTV als reine Formsache gilt). Die Rats-Abstimmung kann bei einem beliebigen Ratstreffen ohne weitere Aussprache stattfinden. Danach gibt es die abschließende Abstimmung im Plenum des Europaparlaments. Diese könnte in der Plenarwoche vom 9. März stattfinden, heißt es. Es gibt also einen kleinen Puffer um im neuen Jahr gestärkt aktiv zu werden. Sollten das Europaparlament und der EU-Ministerrat tatsächlich diesem inakzeptablen Verordnungstext zustimmen, wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren würde die Verordnung in Kraft treten. Bis dahin müssen Durchführungsverordnungen erarbeitet werden, bspw. zur „Prüfung“ des NGT-1-Status. Andererseits werden sicherlich rechtliche Schritte gegen den aus bäuerlicher Sicht inakzeptablen Verordnungsentwurf geprüft und wenn möglich angegangen.
Annemarie Volling, AbL-Gentechnik-Referentin
Zur Artikel: Vorsorge statt Konzerninteressen (Link)
Zum Kommentar: Gentechnik-Kennzeichnung ist ein Problem für die Konzerngewinne (Link)
Zum Artikel: Patente jetzt stoppen (Link)



